Akkreditierung von Studiengängen
Das Bundesverfassungsgericht hatte nordrhein-westfälische Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen als grundgesetzwidrig erkannt und dem Gesetzgeber auferlegt, innerhalb einer bestimmten Frist diese verfassungskonform zu novellieren. Im Zuge dieses Auftrags führte der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung am 28. September 2016 eine Anhörung durch. Hierzu nahm die Kanzler AG schriftlich Stellung.